Die Kreditabsicherung ist in der Regel ein Instrument zur Risikominderung. Wo immer ein Gläubiger eine Forderung oder ein finanzielles Risiko nicht tragen will, hat er die Möglichkeit, diese abzusichern. Zweck der Sicherheiten ist es, das dem Kreditgeschäft innewohnende Moment der Unsicherheit so weit wie möglich zu reduzieren.

Die Vereinbarung über die Stellung von Sicherheiten wird als Sicherheitenvertrag bezeichnet, der Vertragspartner, der die Kreditsicherheit verlangt, als Sicherungsnehmer, der Sicherungsgeber als Bürge. Der Sicherungsgeber muss nicht der Kreditnehmer sein, aber der Sicherungsnehmer ist immer auch der Kreditgeber.

Die Sicherheitenverwaltung ist in die Benutzeroberfläche der Customer Impairment Workbench eingebettet.

FlexFinance unterstützt die folgenden Aspekte der Sicherheiten:




          Abbildung:  Sicherheiten, Szenarien und Sicherheitenzuordnung


        Abbildung: ECL-Berechnungsergebnisse auf Einzelgeschäftsebene für spezifische Rückstellungen