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Daher müssen Leasinggeber berücksichtigen, dass IFRS 9 auch für Leasingverträge gilt. Dies führt dazu, dass Unternehmen - unabhängig davon, ob sie Finanzinstitute sind oder nicht - "Wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Kreditverluste" berechnen müssen, wenn sie Leasing gegen Eigenkapital anbieten.
Bei Finanzierungsleasingverträgen Finanzierungs-Leasingverträgen erfordert die Berechnung der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 im Allgemeinen die gleiche Prozesskette wie bei anderen finanziellen Vermögenswerten wie z. B. Krediten.
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Unter diesem Gesichtspunkt muss die IFRS-Prozesskette für Finanzierungsleasingverträge ähnlich wie für Kreditverträge angewandt werden.
Bei Operating-Leasingverträgen kann der Leasinggeber anstelle des oben beschriebenen Ansatzes optional einen vereinfachten Ansatz anwenden.
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