Die Abschreibung bzw. die Zuschreibung sind rein buchhalterische Prozesse. Sie haben keinen Einfluss auf den vertraglich definierten Zahlungsplan oder offene Fälligkeiten. Abgeschrieben bzw. zugeschrieben wird der Buchwert des Darlehens.
Die Abschreibung bzw. die Zuschreibung sind rein buchhalterische Prozesse. Sie haben keinen Einfluss auf den vertraglich definierten Zahlungsplan oder offene Fälligkeiten. Abgeschrieben bzw. zugeschrieben wird der Buchwert des Darlehens.