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Erworbene oder originäre kreditgefährdete (POCI) Geschäfte sind finanzielle Vermögenswerte, die bei der erstmaligen Erfassung kreditgefährdet sind.

Ein POCI-Geschäft kann ein beliebiger finanzieller Vermögenswert sein: Kredit, Geldmarktanlage, Kreditkarte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Anleihe.
Die Information „POCI“ ist eine zusätzliche Information über die Buchhaltungskategorie hinaus.
Ein POCI-Deal bleibt immer in Stufe 3. Aufgrund der Besonderheit eines POCI-Deals erlaubt IFRS 9 keinen Stufenübergang in die Stufen 1 oder 2.

Die Lösung befasst sich mit den spezifischen Anforderungen für POCI-Deals in Bezug auf

  • Lieferung
  • Berechnung
  • Finanzbuchhaltung
  • Berichterstattung



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