IAS39 unterscheidet zwei Stufen:

  • Angefallene, aber nicht gemeldete Verluste („Incurred but not reported losses (IBNR)")
  • Objektiver Hinweis auf eine Wertminderung

Die Lösung deckt für beide Stufen die erforderliche Prozesskette ab:

Für IBNR umfasst sie die Berechnung der Risikovorsorge auf Portfoliobasis. Für jedes Portfolio kann die spezifische Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlust bei Ausfall

  • auf der Grundlage historischer Ausfallinformationen berechnet oder
  • aus einer beliebigen Quelle angeliefert werden.

In Abhängigkeit des konfigurierten Verfahrens wird daraufhin eine Ausfallrate auf den Buchwert oder die zukünftigen erwarteten Cash Flow angewendet. 


Für die Berücksichtigung der Einzelwertberichtigung bei Vorliegen von „objective evidence of impairment“ werden zwei Optionen angeboten:

Recovery Cashflows können




  • No labels