Für nicht wesentliche finanzielle Vermögenswerte, die der Stufe 3 zugeordnet sind, wird die Risikovorsorge als pauschalisierte Einzelwertberichtigung behandelt.

Die Berechnung der pauschalisierten Einzelwertberichtigungen für nicht signifikante Geschäfte wird durch die Komponente „Collective Impairment Workbench“ abgedeckt. Somit ist die Konfiguration in Master-Szenarien eingebettet.

Nachdem Segmentierungsregeln, Stufenzuordnungsregeln, Schwellenwerte für die Signifikanz konfiguriert, die Modelle für die ECL-Berechnung in der Collective Impairment Workbench definiert und das Masterszenario genehmigt wurden, erfolgt der Risikovorsorgeprozess vollautomatisch.

Der Standardansatz berücksichtigt PD und LGD unter Berücksichtigung von Segment und Stufe.


Für besicherte und nicht besicherte Geschäfte können getrennte Segmente definiert werden. Diese Trennung kann zu einer individuellen PD und insbesondere zu individuellen und unterschiedlichen LGDs für finanzielle Vermögenswerte führen, die besichert sind und für Vermögenswerte, die nicht besichert sind.

Bei der Berechnung der Risikovorsorge auf Einzelgeschäftsebene unterscheidet der Standardansatz in FlexFinance nicht, ob für ein nicht signifikantes Geschäft Sicherheiten gestellt wurden oder nicht.


FlexFinance bietet jedoch die Möglichkeit, bei der Berechnung des EAD auch bei nicht wesentlichen Geschäften einzelne Sicherheiten zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Höhe der pauschalisierten Einzelwertberichtigung werden statistische Methoden berücksichtigt. Diese Methoden werden auf die historischen Performance-Daten des Segments angewendet. Die Ausgabe ist eine Verlustquote, die auf das Gesamtexposure des Einzelgeschäfts angewendet wird.





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