Für nicht wesentliche finanzielle Vermögenswerte, die der Stufe 3 zugeordnet sind, wird die Risikovorsorge als Pauschalwertberichtigung pauschalisierte Einzelwertberichtigung behandelt.
Die Berechnung der pauschalen pauschalisierten Einzelwertberichtigungen für nicht signifikante Geschäfte wird durch die Komponente Collective „Collective Impairment Workbench Workbench“ abgedeckt. Somit ist die Konfiguration in Master-Szenarien eingebettet.
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Der Standardansatz berücksichtigt PD und LGD unter Berücksichtigung von Segment und PhaseStufe.
Für besicherte und nicht besicherte Geschäfte können getrennte Segmente definiert werden. Diese Trennung kann zu einer individuellen PD und insbesondere zu individuellen und unterschiedlichen LGDs für finanzielle Vermögenswerte führen, die besichert sind und für Vermögenswerte, die nicht besichert sind.
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Bei der Berechnung der Höhe der pauschalspezifischen Rückstellung pauschalisierten Einzelwertberichtigung werden statistische Methoden berücksichtigt. Diese Methoden werden auf die historischen Performance-Daten des Segments angewendet. Die Ausgabe ist eine Verlustquote, die auf das Gesamtexposure des Einzelgeschäfts angewendet wird.(Für Details zu unterstützten Ansätzen für nicht-signifikante Geschäfte mit oder ohne Berücksichtigung von Sicherheiten lesen Sie bitte mehr im Handbuch: Wertminderung IFRS9 Stufe 3, Berechnung der pauschalen Einzelwertberichtigung.)