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IAS39 unterscheidet zwei Stufen:

  • Angefallene, aber nicht gemeldete Verluste (IBNR)
  • Objektiver Hinweis auf eine Wertminderung

Die Lösung deckt für beide Stufen die erforderliche Prozesskette ab:

Für IBNR umfasst sie die Berechnung der Risikovorsorge auf Portfoliobasis. Für jedes Portfolio kann die spezifische Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlust bei Ausfall auf der Grundlage historischer Ausfallinformationen berechnet oder aus einer beliebigen Quelle geliefert werden.

Für die kundenspezifische Berücksichtigung von objektiven Nachweisen werden auch Optionen angeboten: Recovery Cashflows können aus beliebigen Quellen importiert oder in der „Customer Impairment Workbench“ erfasst werden.




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